Reduzierung des Antrags auf das Wesentliche und Wichtige. - Keine weiteren Prüfanträge bitte, prüfen muss sowieso das Bundesverfassungsgericht. - Das NPD-Verbotsverfahren ist daran gescheitert, dass die Partei vom Gericht als unbedeutend eingestuft wurde. Das trifft auf die AfD nicht zu. Und ein Prüfauftrag für die Kappung der Parteifinanzierung ist völlig unnötig, der kann direkt gestellt werden, das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Begründung beim NPD-Verbotsverfahren sowieso nahegelegt. Nebenbei: Der früheren NPD, heute "Die Heimat" wurde bereits die staatliche Parteienfinanzierung gestrichen. Den Antrag hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Dem wurde im Januar 2024 stattgegeben. Zu diesem Änderungsantrag gehören noch 2 weitere Änderungsanträge, die beantragen, die ersten beiden Abschnitte des Antrags komplett zu streichen, da sie ängstlich auf vermutete AfD-Reaktionen starren und zu sehr deren Opferrolle betonen. Wir sollten selbstbewusster werden und uns auf unsere Ziele konzentrieren. Leider muss aus technischen Gründen pro Absatz ein extra Änderungsantrag gestellt werden.
Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsradikal“ |
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Antragsteller*in: | Helga Guthmann (KV Rhein-Pfalz) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.05.2025, 09:20 |
Kommentare
Karl-Wilhelm Koch:
Karl-Wilhelm Koch:
Das Verfahren sieht als ersten Schritt eine Prüfung vor: "Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Hierfür wird eine vorläufige Bewertung der Erfolgsaussichten nach Aktenlage vorgenommen." Hier sollten wir genau formulieren und so auf den richtigen Weg hinweisen.
Zur NPD: Ich sprach vom ersten - wie beschrieben - gescheiterten Verbotsverfahren 2015. (https://www.deutschlandfunk.de/bundesverfassungsgericht-v-leute-problematik-im-npd-100.html)