Delegiertenmeldung für die Landesdelegiertenversammlung (LDV)
Für die LDV gilt der Delegiertenschlüssel 2025, der auf Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12.2024 erhoben wurde. Den Delegiertenschlüssel findet ihr hier.
Bitte gebt die Delegiertenmeldung bis spätestens Mittwoch, den 9. April 2025 in die Sherpa ein, damit wir die Delegiertenunterlagen fristgerecht drei Wochen vor der LDV (Frist: 19. April 2025/Aussendung am: 17. April 2025) zuschicken können. Die Eingabe per Sherpa ist bereits möglich.
Wer sich bei der digitalen Sherpa-Eingabe unsicher ist, kann sich gerne an Elke Gengnagel (Tel.: 06131/89243 42 oder E-Mail: elke.gengnagel@gruene-rlp.de) wenden. Bitte beachtet, dass die Delegierten für jede LDV neu eingegeben werden müssen. Das gilt auch für Jahresdelegierte!
Wir möchten hier außerdem an den Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz vom November 2019 erinnern, bei dem das Frauenstatut konkretisiert wurde. Mindestens die Hälfte der Delegiertenplätze sind mit Frauen zu besetzen. Achtet bei Euren Delegiertenwahlen auch auf die Ersatzdelegierten. Nur Frauen dürfen quotierte Plätze vertreten.
Delegiertenmeldung für die Wahlversammlung zur Listenaufstellung
Achtung: Für die Wahlversammlung findet ihr in der Sherpa eine eigene Veranstaltung.
Bitte beachtet bei der Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung:
Die Delegierten für die Wahlversammlung dürfen nicht vor dem 19. November 2024 gewählt worden sein.
Bei der Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung zur Aufstellung der Landesliste sind nur die Mitglieder stimmberechtigt und wählbar, die auch an den Landtagswahlen teilnehmen dürfen. Für die Wahl der Delegierten die für die Listenabstimmung stimmberechtigt sind, sind nur Parteimitglieder abstimmungsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Wahl der Delegierten zum Landtag wahlberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Versammlung Minderjährige und Parteimitglieder mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sowie Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland der betreffenden Landesdelegiertenversammlung haben, sind daher nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nicht abstimmungsberechtigt. Personen die diese Kriterien nicht erfüllen, können außerdem auch nicht als Delegierte für die Wahlversammlung entsandt werden.
BITTE BEACHTEN!
Seit Beschluss der Landesdelegiertenversammlung am 01./02.12.2012 in Lahnstein kann die Verschickung der Delegiertenunterlagen elektronisch erfolgen. Der Umwelt zuliebe verfahren wir seitdem vorzugsweise entsprechend. Wird von einzelnen Delegierten eine postalische Zusendung gewünscht, muss dies der LGS durch die meldeten Kreisverbände mitgeteilt werden.
Kandidaturen für die Landesliste zur Landtagswahl
In Idar-Oberstein findet die Wahlversammlung zur Aufstellung der Landesliste von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz für die Landtagswahl (voraussichtlich im März) 2026 statt. Wir rufen alle Interessierten auf, sich für die Landesliste zu bewerben.
JedeR Bewerber*in hat maximal zwei Seiten (=1 Blatt) Platz für ihre/seine Bewerbung. Das entspricht ca. 7.500 Zeichen INKLUSIVE Leerzeichen. Außerdem sollte ein aktuelles Foto im .jpg-Format hochladen werden. Eure Bewerbung sollte neben biografischen Daten und Kontaktinformationen die Euch sinnvoll erscheinen, vor allem Eure Motivation und Ziele für eine Bewerbung um ein Mandat im rheinland-pfälzischen Landtag deutlich machen. Gerne könnt ihr auch An-
gaben dazu machen, für welchen Listenplatz Ihr Euch bewerben möchtet.
Bitte leitet deshalb dieses Schreiben auch an diejenigen weiter, von denen ihr wisst, dass sie kandidieren werden, oder von denen ihr wisst, dass sie sich eine Kandidatur überlegen oder an diejenigen, von denen ihr glaubt, dass sie doch kandidieren sollten.
Kandidaturen sind wie üblich bis zum Aufrufen des Wahlgangs möglich.
Kandidat*innenübersicht im Antragsgrün
Eure Bewerbungen könnt ihr selbst auf unserer Seite im Antragsgrün einstellen unter:
https://idar-oberstein2025.antragsgruen.de/
Digitale Kandidat*innenvorstellung am 5. April 2025
Der Landesverband organisiert am 5. April 2025, eine digitale Kandidat*innenvorstellung. Hier können sich alle Kandidat*innen vorstellen und die Mitglieder informieren. Der Termin ist ganztägig geplant. Wir planen momentan mit einem Beginn um 10:00 Uhr und einer Dauer bis in den späten Nachmittag. Nähere Informationen zum Ablauf erhaltet Ihr in Kürze.
Anträge
Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GKomV e.V., sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich.
Fristen für Anträge
Gemäß unserer Satzung (Fassung vom 24. Juni 2023) müssen Anträge an die LDV spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Der letzte Eingangstermin ist in diesem Fall Samstag, 5. April 2025
Für die LDV nutzen wir wie üblich das digitale Antragstool. Bitte stellt Eure Anträge fristgerecht über https://idar-oberstein2025.antragsgruen.de/
Auf der gleichen Plattform könnt Ihr Eure Änderungsanträge einreichen und außerdem Anträge und Änderungsanträge kommentieren. Solltet Ihr Fragen zum Tool haben, wendet Euch einfach an die Landesgeschäftsstelle unter lgs@gruene-rlp.de!
Die Anträge werden wie üblich so verschickt, dass sie satzungsgemäß spätestens drei Wochen vor der LDV bei den Kreisverbänden vorliegen.
Dringlichkeitsanträge im Verlauf der LDV sind möglich wenn
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das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nicht früher als 2 Tage vor dem Antragsschluss eingetreten ist
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die Anträge von mindestens 20 Mitgliedern unterstützt werden und
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Ihrer Behandlung von der einfachen Mehrheit der Delegierten zugestimmt wird.
Frist Änderungsanträge
Auf der LDV in Idar-Oberstein am 22. und 23. August 2020 wurde folgende Ergänzung der Landessatzung beschlossen:
„Jedes Mitglied kann Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich."
Bitte beachtet, dass Ihr demnach bis spätestens Mittwoch, 7. Mai 2025, 23:59 Uhr Änderungsanträge zu Anträgen für die kommende LDV einreichen müsst.