Dringlichkeitsantrag: | Dringlichkeitsantrag zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsradikal“ |
---|---|
Antragsteller*in: | Carl-Bernhard von Heusinger (KV Koblenz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.05.2025, 10:45 |
D-1-008: Dringlichkeitsantrag zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsradikal“
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 7 bis 12:
einem Verbot, aber auch die Kappung der Parteienfinanzierung, sind nicht einfach umzusetzen, da sie seitens der AfD mit Sicherheit beklagt werden und vermutlich mehrjährige Prozesse nach sich ziehen, bevor sie rechtskräftig werden. In dieser Zeit werden die führenden Kräfte der AfD die „Opferrolle“ beteuern, das Vorgehen als „undemokratisch“ diffamieren und dabei vermutlich dieses Handeln und die Argumentation in weitere Wahlerfolge umsetzen können.denn diese werden ein mehrjähriges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen, bevor sie rechtskräftig werden.
Von Zeile 7 bis 12:
einem Verbot, aber auch die Kappung der Parteienfinanzierung, sind nicht einfach umzusetzen, da sie seitens der AfD mit Sicherheit beklagt werden und vermutlich mehrjährige Prozesse nach sich ziehen, bevor sie rechtskräftig werden. In dieser Zeit werden die führenden Kräfte der AfD die „Opferrolle“ beteuern, das Vorgehen als „undemokratisch“ diffamieren und dabei vermutlich dieses Handeln und die Argumentation in weitere Wahlerfolge umsetzen können.denn diese werden ein mehrjähriges Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen, bevor sie rechtskräftig werden.
Kommentare