Veranstaltung: | Landesdelegierten- & Wahlversammlung am 10. & 11. Mai 2025 in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Wahlversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2026 |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 01.04.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.04.2025, 09:39 |
W-1: Wahlverfahren zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Landesliste zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz zur Landtagswahl 2026
Antragstext
Auszug aus der Satzung des Landesverbands:
"§ 22 Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl
(1) Die Bewerber*innen und Nachfolger*innen für eine Landesliste zu
Landtagswahlen werden
auf einer Landesdelegiertenversammlung gewählt.
(2) Für den Listenwahlvorschlag kann sich jedes Mitglied (bzw. jedeR BürgerIn)
unter Beachtung
der gesetzlichen Vorschriften bewerben.
(3) Über jeden Listenplatz wird einzeln und geheim abgestimmt.
(4) Das Wahlverfahren wird von der Landesdelegiertenversammlung beschlossen.
(5) Die Einhaltung der §§ 27 Abs. 5 und 21 Abs. 1 BWG sowie des § 37 Abs. 1 LWG
ist zu
beachten"
Unter Beachtung dieser Satzungsregelungen kann jede*r Bewerber*in ab Platz 1 für
jeden Listenplatz kandidieren, wenn sie*er das möchte. Dabei ist das
Frauenstatut zu beachten.
§ 1 [Allgemeine Regeln]
Kandidaturen sind bis zum Schluss der Bewerber*innenliste durch den/ die
Wahlleiter*in möglich. Diese ist spätestens zu Beginn der jeweiligen
Vorstellungsrunde zu schließen.
§ 2 [Regelung für Vorstellungen]
Die Bewerber*innen haben je insgesamt 10 Minuten Redezeit, davon 8 für
ihre
Vorstellungsrede und 2 Minuten zur Beantwortung von Fragen.
Ausnahmeregelung Platz 1: Die Bewerberin auf Platz 1 erhält eine Redezeit
von 24 Minuten, davon 20 Minuten für ihre Vorstellung und 4 Minuten zur
Beantwortung von Fragen.
JedeR Bewerber*in stellt sich nur einmal vor, auch wenn er/sie für weitere
Listenplätze kandidiert. Einzige Ausnahme: Wenn die Wahlversammlung am
Sonntag fortgesetzt wird, haben alle Bewerber*innen, die sich am Samstag
bereits vorgestellt haben, erneut die Möglichkeit sich vorzustellen,
Redezeit: 2 Minuten!
Die Vorstellungsreden erfolgen auf dem jeweiligen Listenplatz in
alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen der Bewerber*innen.
An die Bewerber*innen können Fragen gestellt werden. Fragen müssen für die
jeweiligeN Bewerber*innen während diese ihre Vorstellungsrede halten in
die Wortmeldeboxen eingeworfen werden.
Für die Fragen an die Bewerber*innen müssen die vorbereiteten Frage-
Formulare benutzt werden. Fragen richten sich immer an einzelne
Bewerber*innen, wer Fragen an mehrere Bewerber*innen stellen will, muss
dementsprechend mehrere Frageformulare ausfüllen.
Für jedeN Bewerber*in werden bis zu 3 Fragen ausgelost.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach dem Ende der Vorstellungsreden
für den jeweiligen Listenplatz.
Die ausgelosten Fragen werden vom Präsidium vorgelesen.
Zur Beantwortung stehen jedem/jeder Bewerber*in insgesamt 2 Minuten
Redezeit zur Verfügung.
Die Bewerber*innen werden zur Beantwortung ihrer Fragen in umgekehrter
alphabetischer Reihenfolge aufgerufen.
§ 3 [Ablauf der Wahlen]
Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen
Stimmen erhält (absolute Mehrheit).
Zweiter Wahlgang, falls absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht
wurde:
- Es können alle Bewerber*innen teilnehmen, die mindestens 10% der
abgegebenen gültigen Stimmen aus dem ersten Wahlgang erreicht haben,
z.B.bei 200 abgegebenen gültigen Stimmen bedarf es zur Teilnahme am
zweiten Wahlgang 20 Stimmen. Sollten weniger als zwei Bewerber*innen mehr
als 10 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen, wird
der erste Wahlgang wiederholt.
- Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
erhält.
Dritter Wahlgang (Stichwahl):
- Es erfolgt eine Abstimmung zwischen den zwei Bewerber*innen, die im
zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben.
- Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen
erhält.
Erhält keiner der beiden Bewerber*innen diese Mehrheit, erfolgt ein
vierter
Wahlgang
Vierter Wahlgang (Stichwahl):
Es erfolgt eine erneute Abstimmung zwischen den zwei Bewerber*innen aus
dem
dritten Wahlgang.
- Gewählt ist, wer die relative Mehrheit der Ja-Stimmen erhält; dabei
gilt,dass die Zahl der Ja-Stimmen für den/die Bewerber*in höher sein muss,
als Nein-Stimmen und Enthaltungen (Rechenbeispiel: 100 abgegebene gültige
Stimmen, Kandidat*in A 42 Stimmen, Kandidat B 20 Stimmen, Nein und
Enthaltungen 38 Stimmen • Kandidat*in A ist gewählt; A erhält 40, B 18
Stimmen, es gibt 20 Nein-Stimmen und 22 Enthaltungen • A ist nicht
gewählt)
Sollte auch hier keinE Bewerber*in gewählt werden, erfolgt die komplette
Neuwahl des Listenplatzes in einem neuen ersten Wahlgang.
Stimmengleichheit:
Haben mehrere KandidatInnen die gleiche Stimmenanzahl wird maximal zwei Mal eine
Stichwahl durchgeführt, sollte es also insgesamt drei Mal eine Stimmengleichheit
geben, entscheidet das Los.
Verbundene Einzelwahl:
Die Wahlversammlung kann auf Antrag die verbundene Einzelwahl beschließen.
Voraussetzung ist, dass es für die Listenplätze jeweils nur eine/n KandidatIn
gibt. Sollte ein Kandidat in der verbundenen Einzelwahl nicht die erforderliche
Mehrheit erreichen, so findet ab dem nicht besetzten Platz ein erneuter Wahlgang
mit verbundener Einzelwahl statt.
Schriftliche Schlussabstimmung:
Im Anschluss an die Wahl der Listenplätze per Televoting erfolgt eine
schriftliche Schlussabstimmung als verbundene Einzelwahl.
Begründung
Erfolgt mündlich
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